Für alle Produkte, einschließlich Apple, gilt eine obligatorische Garantie von 3 Jahren

Es ist in Spanien zugelassen die Verlängerung der obligatorischen Garantie für von Verbrauchern gekaufte Produkte von zwei auf drei Jahre, und dies schließt offensichtlich Apple-Produkte ein.

Apple muss in Spanien eine dreijährige Garantie auf alle Produkte gewähren, die es in unserem Land verkauft, wie auch auf die anderen Hersteller, wie dies heute vom Ministerrat genehmigt wurde. Die neuen Verbrauchervorschriften stehen somit zur Veröffentlichung in der BOE bereit, wo das Datum des Inkrafttretens angegeben wird. Zusätzlich zu dieser dreijährigen Garantie sind weitere Änderungen enthalten, z. B. die Verlängerung des Zeitraums, in dem Hersteller Teile zur Reparatur ihrer Geräte benötigen, auf 10 Jahre.

https://twitter.com/consumogob/status/1387071686953086978

Zum ersten Mal ist auch der Vertrag über „kostenlose“ digitale Dienste geregelt, bei denen Ihnen ein Dienst zur Änderung Ihrer persönlichen Daten wie soziale Netzwerke, Musik usw. angeboten wird. Die Haltbarkeit eines Produkts wird auch als objektives Kriterium definiert. Wenn die Haltbarkeit nicht der im Kaufvertrag vereinbarten entspricht, kann der Kunde zwischen der Reparatur oder dem Austausch wählen.

Apple und der Rest der Hersteller müssen die neuen Vorschriften einhalten Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens wissen wir nicht, ob rückwirkend oder ab diesem Datum. Diese Änderung der Vorschriften ist Teil eines Vorschlags der Europäischen Union. Daher könnte es sein, dass auch andere Länder der Union die obligatorische Garantiezeit für Hersteller verlängern. Gute Nachrichten für die Verbraucher.


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